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Arbeit und Ergotherapie: Wiedereingliederung als Behandlungsthema

Veröffentlicht: 2026-03-22 · 6 Min. Lesezeit
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Auf den Punkt

Bei der Wiedereingliederung in die Arbeit ist die Ergotherapie keine ausführende Stelle, sondern eine eigenständige Stimme. Dieser Unterschied entscheidet oft, ob ein Plan funktioniert.

1

Belastung versus Belastbarkeit

Konkret machen: wie viele Stunden, welche Aufgaben, welche Rahmenbedingungen. Ein "Bericht" reicht nicht — eine fundierte Einschätzung schon.

2

Stufenweise Wiedereingliederung

Nicht "wieder anfangen, wenn es geht", sondern ein abgestuftes Programm, das beginnt, bevor die volle Leistung wieder verlangt wird.

3

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Nur mit Einverständnis der Klient:in. Schreiben Sie nur das, was die Klient:in selbst teilen würde. Datenschutz ist keine Formalität.